Unterweisungen

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Unterweisungen nach Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu Themen des allgemeinen Arbeitsschutzes zu unterweisen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter zu Tätigkeiten oder zu Besonderheiten am Arbeitsplatz zu unterweisen. Zu beachten ist auch die Unterweisungspflicht bei Änderungen im Betriebsablauf oder wenn neue Mitarbeiter ihre Arbeit aufnehmen.

Alle Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert sein, um einen Nachweis zu führen, dass der Unternehmer seiner Pflicht nachgekommen ist. Dies ist im Falle eines Arbeitsunfalls von entscheidender Bedeutung.

Jahresunterweisungen nach
Arbeitsschutzgesetz

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baustellenbezogene
Unterweisungen