RAB 30, RAB 31
RAB: Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
RAB 30: Qualifikationen und Aufgaben eines Koordinators
RAB 31: Inhalt und Form eine SIGE-Plans gem. BaustellV
Dienstleistungen in der Baustellensicherheit
- Erstellung der Vorankündigung gemäß § 2 BaustellV
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGePlan)
- Erstellen der Baustellenordnung für Ihre Baumaßnahme
- Erstellung von Baustellenaushängen zur Information für Baubeteiligte
- Teilnahme an Planungsbesprechungen
- Einweisung von Arbeitgeber und Unternehmer in den SiGe-Plan
- Erstellung und stichprobenhaltige Überprüfung der Dokumentationsunterlagen von Unternehmen auf Einhaltung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz
- Übergabe der Einweisungsunterlagen für Beschäftigte
- Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plan)
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Erstellung von Begehungsprotokollen inkl. Fotodokumentation
- Teilnahme an Bau- und Sicherheitsbesprechungen
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage