SCHULUNGEN
LKW-Ladekrane
LKW-Ladekrane sind aus allen Bereichen der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Sie sind unentbehrliche Helfer beim Be- und Entladen von Fahrzeugen. Allerdings verlangt der Umgang Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf den Baustellen und Einsatzorten.
Dabei ist vor allem auf einen funktionsfähigen Kran und ein ordnungsgemäßes und fachgerechtes Anschlagen der Lasten zu achten.
Nach § 29 DGUV Vorschrift 52 dürfen Unternehmen nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.
Voraussetzungen
Für das Arbeiten als LKW-Ladekranführer ist ein Führerschein C oder CE (je nach Einsatzfahrzeug) erforderlich und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Seh- und Hörtest).
Grundlagen
- DGUV V 1 und 52
- DGUV G 309-003
- DGUV R 100-500 Kapitel 2.8
- ArbSchG
- BetrSichV
- TRBS 2111 Teil 1
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
- Eigenverantwortung des Kranführers für das sichere Arbeiten
- Verantwortung und rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Anschlagmittel und Anschlagtechniken
- Technischer Hintergrund
- Sicherheitsregeln durch äußerliche Einflüsse
- Aufbau des Fahrzeugs am Einsatzort
- Ladungssicherung am Fahrzeug
- Betrieb und regelmäßige Prüfung
- Spezifische Gefahrenstellen und Gefährdungen
- Vielfältige praktische Übungen
- Theoretische Abschlussprüfung
- Praktische Abschlussprüfung