SCHULUNGEN
Bagger, Radlader und andere Erdbaugeräte
Erdbaumaschinen werden in unwegsamen Gelände eingesetzt und können dort kippen und wegrutschen. Arbeiten mit Erdbaumaschinen sind eine verantwortungsvolle Aufgabe, gerade in Anbetracht möglicher Gefahren.
Erdbaumaschinen dürfen nur von Personen selbstständig geführt oder gewartet werden, die körperlich und geistig geeignet sind. Die im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen und ihre Befähigung Erdbaumaschinenschein hierzu dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Sie müssen auch vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschinen bestimmt sein.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme Berufsausbildung)
- körperliche und geistige Eignung (evtl. Untersuchung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
Grundlagen
- DGUV R 100–500, Kap. 2.12
Inhalt
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
- StVO, StVZO, DGUV V 1, DGUV R 100-500, Betriebssicherheitsverordnung
- Fahrer- und Unternehmerpflichten
- Aufbau und Funktion von Baumaschinen DIN EN Normen 474 od. 500
- UVV-Prüfung von Erdbaumaschinen
- Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen
- Unfallursachen und deren Verhinderung
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ein- und Aussteigen
- Einweiser/Handzeichen
- Fahrphysikalische Grundlagen
- Standsicherheit Schwerpunkt Tragfähigkeit
- Arbeitskorb am Bagger Lader usw. DGUV Information 201-029
- Merkregeln für den Fahrbetrieb
- DIN 4124
- Sicherung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsbereich
- DGUV + ZTV 10, DVGW GW 129, DVGW GW 315