Altlasten & Gefahrstoffe
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Baustellenbetreuung
- Asbest nach TRGS 519
- Altlasten nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128)
Asbest
Wegen des hohen Gefährdungspotenzials wurde der Einsatz von Asbest stark eingeschränkt.
Asbest kann enthalten sein in den früher häufig eingesetzten, klassischen Asbestzementerzeugnissen, wie Trennwänden, Fassadenverkleidungen, Welldächern und anderen Dacheindeckungen. Ferner bei Isolierungen aller Art, wie Spritzisoliermassen, Textilmatten oder sonstigen Füllmaterialien, bei Unterseiten von alten Fußbodenbelägen sowie Brandschutzisolierungen.
Die TRGS 519 regelt folgende Tätigkeiten:
- vollständiges Abbrechen (Rückbau) baulicher Anlagen oder Teilen davon,
- Abwracken von Fahrzeugen, auch von Schiffen,
- Demontieren von Anlagen oder Geräten,
- vollständiges Entfernen asbesthaltiger Materialien aus bzw. von baulichen Anlagen sowie aus Fahrzeugen, Schiffen und Geräten.
Altlasten
Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, sofern von ihnen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.