PRÜFUNGEN
Prüfung von Spielplätzen
Jeder, der einen Spielplatz betreibt – in der Regel sind das Kommunen – ist verpflichtet, Spielplätze regelmäßig zu prüfen und zu warten. Mittels einer Spielplatzprüfung wird kontrolliert, ob die Spielplatzgeräte intakt sind und noch den anerkannten Regeln der Technik gemäß der Normenreihe DIN EN 1176 entsprechen.
Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die vom Spielplatzträger zu unterhaltenen Kinderspielplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen.
Dabei sind die DIN EN 1176 Teile 1-7 „Spielplatzgeräte“, DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“, DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ und DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten. Für die Überprüfung der Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen sind zusätzlich die DGUV Information 202-022 (ehem. GUV-SI 8017) „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“, DGUV Information 202-019 (ehem. GUV-SI 8014) „Naturnahe Spielräume“, DGUV Information 202-018 (ehem. GUV-SI 8013) „Sicher nach oben…Klettern in der Schule“, DGUV Information 202-023 (ehem. GUV-SI 8018) „Giftpflanzen – beschauen, nicht kauen“ und DGUV Information 202-063 (ehem. GUV-SI 8073) „Schulhöfe“ zu beachten.