Hubarbeitsbühne

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Fahrbare Hubarbeitsbühnen

Der Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen erfordert spezielle Kenntnisse. Für die Vermittlung dieser Kenntnisse an die Bedienpersonen tragen der Unternehmer – der Betreiber – oder die beauftragten Führungskräfte die Verantwortung. Der Unternehmer hat dementsprechend sicherzustellen, dass alle Personen eine Schulung nach dem DGUV Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ (DGUV G 308-008) haben und regelmäßig ausreichend im Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen unterwiesen werden.

Schützen Sie sich oder ihre Mitarbeiter mit einer professionellen Schulung zum Hubarbeitsbühnenschein.
werden die Bedienpersonen in die Lage versetzt, mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen so umzugehen, dass Gefährdungen weitestgehend ausgeschlossen werden können.

Voraussetzungen

Grundlagen

Inhalt