SCHULUNGEN
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer lernen Sie die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes kennen – von der Brandschutzaufklärung bis hin zum korrekten Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Evakuierung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren eines Brands sind Themen der Ausbildung.
Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
Als Brandschutzhelfer wissen Sie, wie Sie Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, aber auch, welche Maßnahmen Sie bezüglich einer Evakuierung einleiten müssen.
Voraussetzungen
- keine
Grundlagen
- DGUV Information 205-023
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12
Inhalt
- Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Brandschutzordnung DIN 14096
- Richtiges Verhalten im Not- und Brandfall
- Rechtliche Grundlagen
- Notrufmeldung
- Erklärung der Brandklassen
- Vorgehensweise beim Löschen
- Löschmittel und Löschwirkung
- Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
- ASR A2.2
- Praktische Übungen - Unterweisung an einem Handfeuerlöscher, Löschtaktik bei Löschversuchen, Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen