BRANDSCHUTZ & EXPLOSIONSSCHUTZ
Ausbildung Brandschutzhelfer
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist in der ASR A2.2 geregelt
Der Arbeitsgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (i.d.R. 5% der Beschäftigten) durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu Brandbekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Der Brandschutzhelfer ist einer von mehreren Personen im Betrieb, um bei Bränden festgelegte Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Für den vorbeugenden Brandschutz ist der Brandschutzhelfer Ansprechpartner in den Betrieben. Der Brandschutzhelfer ist vom Arbeitgeber schriftlich zu bestellen.
Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.