Brandschutzübungen

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Brandschutzübungen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfall zu unterweisen und zu üben. Dazu zählen die Evakuierung und die erste Brandbekämpfung mit Selbsthilfelöscheinrichtungen wie Feuerlöschern und Wandhydranten.

Wir führen gerne Brandschutzübungen in Ihrem Betrieb durch.