BRANDSCHUTZ & EXPLOSIONSSCHUTZ
Brandschutzübungen
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist jeder Unternehmer verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brand- und Katastrophenfall zu unterweisen und zu üben. Dazu zählen die Evakuierung und die erste Brandbekämpfung mit Selbsthilfelöscheinrichtungen wie Feuerlöschern und Wandhydranten.
Wir führen gerne Brandschutzübungen in Ihrem Betrieb durch.
- inkl. Brandschutzhelferausbildung
- inkl. Vorbereitung
- inkl. Auswertung