SCHULUNGEN
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Bereich Umspannwerke und Freileitungen 110kV, 220kV und 380kV
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- gesundheitliche Eignung
- Berufsabschluss im technischen Bereich oder technisches Verständnis und elektrotechnische Grundkenntnisse
Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3
Inhalt
- Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, nach DGUV V 1, DGUV V 3, EN50110, DIN/VDE 0105, DIN/VDE 0132, DIN/VDE 1000
- Netzformen und ihre Besonderheiten
- Wichtige elektrische Betriebsmittel und Starkstromanlagen
- Betrieb von Starkstromanlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100
- Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsabstände
- Sicherheitsmaßnahmen gegen direktes Berühren
- Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
- Her- und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
- Einweisung in den Arbeitsbereich und Einhaltung der Arbeitsgrenzen
- Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe
Dieser Lehrgang gilt auch als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 (1) des ArbSchG und des § 4 (1) der DGUV V 1 sowie der BetrSichV.