Teleskopmaschinen

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Bedienerberechtigungen für Teleskopmaschinen

Teleskopmaschinen sind in den letzten Jahren verstärkt im Einsatz. Sie sind als multifunktionale Arbeitsmaschinen konzipiert und können fast überall eingesetzt werden. Je nach Arbeitsaufgabe können sie mit unterschiedlichsten Anbaugeräten ausgestattet werden, z.B. mit Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Schaufeln oder Winden/Kranhaken.

Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, dass je nach Einsatzart der Arbeitsmaschine, unterschiedliche Bedienerberechtigungen erworben werden müssen.

Seit April 2016 müssen Personen, die mit Teleskopstaplern umgehen, in der Bedienung geschult sein. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 erfüllt. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.

Voraussetzungen

Grundlagen

Inhalt