SCHULUNGEN
Bedienerberechtigungen für Teleskopmaschinen
Teleskopmaschinen sind in den letzten Jahren verstärkt im Einsatz. Sie sind als multifunktionale Arbeitsmaschinen konzipiert und können fast überall eingesetzt werden. Je nach Arbeitsaufgabe können sie mit unterschiedlichsten Anbaugeräten ausgestattet werden, z.B. mit Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Schaufeln oder Winden/Kranhaken.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist es wichtig, dass je nach Einsatzart der Arbeitsmaschine, unterschiedliche Bedienerberechtigungen erworben werden müssen.
Seit April 2016 müssen Personen, die mit Teleskopstaplern umgehen, in der Bedienung geschult sein. Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 erfüllt. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme Berufsausbildung)
- körperliche und geistige Eignung
- Anlassbezogen kann die körperlichen Eignung zum Führen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem BG-Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) erforderlich sein
Grundlagen
- DGUV Grundsatz 308-009
- DGUV Vorschrift 1 und 68
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
- Umsturzgefahren
- Anfahren, Überfahren, Anschwenken
- Betrieb allgemein
- Umgang mit Lasten
- Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Verkehrsregeln – Verkehrswege
- Einweisung/Bedienerübungen
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Prüfungen
- Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- Sondereinsätze
- Theoretische und praktische Prüfung
- Praktische Qualifizierung