SCHULUNGEN
Schulung für Verarbeitung von Diisocyanaten
Diisocyanate sind in vielen Produkten enthalten (z.B. Klebstoffen, Dichtstoffen, Schäumen, Gießharzen, Beschichtungen und Lacken) und werden in zahlreichen Branchen (z.B. Elektronik und Elektrotechnik, Energieversorgung, Feinmechanik, Baugewerbe, Orthopädietechnik, Textilveredlung und Textilgewerbe, Flugzeugbau, Automobilzulieferung und Fahrzeuginnenausstattung, Verpackungstechnik und Kunststoff-Formteile-Herstellung, in Druckereien und Buchbindereien, Schuhmachereien und Orthopädie-Schuhmachereien) verwendet. Seit dem 24. August 2023 müssen Arbeitnehmer oder Selbstständige, die Diisocyanate als Stoffe oder als Bestandteil in anderen Stoffen oder in Gemischen industriell und gewerblich verwenden geschult werden. So sieht es die Verordnung (EU) 2020/1149 vor. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten alle fünf Jahre erneut an einer Diisocyanatschulung teilnehmen. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz. Die Schulung muss von einer qualifizierten Person, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, durchgeführt werden.
Voraussetzungen
- keine
Grundlagen
- REACH-Verordnung
Inhalt
- Verwendung von Isocyanaten
- Gefahren im Umgang mit Isocyanaten
- Sensibilisierung
- Persönliche Gesundheit
- Handschuhe und Sicherheitskleidung
- Notfallmaßnahmen
- Sicheres Verhalten